Projektverzögerung und Inbetriebnahme des RINECKER PROTON THERAPY CENTER

Die Inbetriebnahmearbeiten am RINECKE PROTON THERAPY CENTER in München sind im Januar 2007 durch die Varian Medical Systems Inc., Palo Alto, USA, wieder aufgenommen worden. Die Varian-Gruppe ist, ihre europäischen Töchter eingeschlossen, der weltgrößte Hersteller kompletter Radiotherapieanlagen im konventionellen Röntgenbereich, sowie von Protonen-Therapieplanungs-Software. Varian hat die strategische Entscheidung getroffen, die Produktion auch von Protonentherapiehardware aufzunehmen. Hierfür hat Varian zum Jahreswechsel zu 100% die frühere Firma ACCEL Instruments GmbH, Bergisch Gladbach, unter Ablösung aller bisherigen Eigentümer erworben. Accel hatte als Subunternehmer des RPTC-Generalübernehmers M + W Zander Holding AG, Stuttgart, die seit 01.07.2004 laufende Terminverzögerung des RPTC München verursacht. Für den Protonen-Markteinstieg der Varian-Gruppe bildet das RPTC München aufgrund seines Bauvorsprungs und seiner überlegenen technischen Leistungen den idealen klinischen Demonstrator. Für die PROHEALTH löst die Restrukturierung der vormaligen Accel durch Varian alle bisherigen Probleme des Termin- und Projektmanagements des Herstellers und schafft eine wirtschaftlich stabile und kompetente Basis für Inbetriebnahme und Wartung des RPTC wie auch für die zukünftige Expansion der PROHEALTH.

Hintergründe und Einzelheiten

RPTC-Projektgrundlage: Zwang zum Ersatz der bisherigen Röntgentumortherapie durch Protonentherapie.

Aufgrund der wirksamen Prophylaxe und Behandlung von Herzkreislauferkrankungen wird Krebs binnen der nächsten Dekade auch in Mitteleuropa zur häufigsten Todesursache. Nahezu die Hälfte der Krebsfälle wird in Kombination mit anderen Verfahren oder allein einer Bestrahlungstherapie, heute zumeist mit Röntgenstrahlen, unterzogen. Ohne amtliche deutsche Krebsstatistik können die Ergebnisse nur geschätzt werden: Mit Sicherheit aber erliegt über die Hälfte der ca. 250.000 jährlich röntgenbestrahlten Patienten ihrer Krankheit, so dass nach Röntgentherapie etwa 25 mal soviel Menschen zu Tode kommen als nach Verkehrsunfällen. Dies ist deshalb intolerabel, weil eine Therapie mit ionisierender Strahlung im Gegensatz zur Chemotherapie, wo Resistenzbildungen auftreten, theoretisch Krebszellen immer abzutöten in der Lage ist. Vielleicht ein Viertel der Postradiations-Todesfälle wird durch die Unmöglichkeit, alle Krebslokalisationen zum Therapiezeitpunkt diagnostisch zu erfassen, ausgelöst. Eine Versagensrate, die zur Zeit mit moderner Diagnostik, z.B. dem sogenannten PET-Scan reduziert wird. Die Mehrheit der Therapieversager aber wird durch eine unzureichende Strahlendosierung verursacht, schicksalhaft für mehr als 75.000 Menschen im Jahr in Deutschland. Die unzureichende Dosierung ist keineswegs bedingt durch technische Grenzen der Röntgentherapiegeräte, sondern eine Folge der naturgesetzlichen, in der Körpertiefe abfallenden Dosisverteilung bei Röntgen, die, abhängig von der Tumor- und Körpergeometrie in der Regel das 3-5fache der Tumordosis außerhalb des Tumorgewebes im Gesunden verstreut. Die resultierenden Kollateralschäden von Zerstörung der Speicheldrüsen, Strahlenpneumonien bis hin zu Sekundärtumorauslösungen begrenzen die therapeutisch einsetzbare Dosishöhe. Dieser naturgesetzliche Nachteil ist auch durch modernste Röntgenzielverfahren wie der sogenannten IMRT oder dem Cyberknife nicht aufzufangen.

Ein Übergang auf die Protonentherapie muss stattfinden, weil diese Ionenstrahltherapie aufgrund besonderer physikalischer Effekte eine Konzentration der Strahlenwirkung im Tumor gestattet und die Schadensdosis im Gesunden auf weniger als ein Drittel bis weniger als ein Fünftel verringert. Allein durch Kollateralschäden bedingte Dosisbegrenzungen können damit vermieden werden. Die Protonentherapie hat sich in allen klinischen Statistiken bei gleicher Dosierung als therapeutisch gleichwertig, aber nebenwirkungsärmer erwiesen, bei Nutzung der nun möglichen Höherdosierung als therapeutisch überlegen. Ihre Anwendung entspricht der in Deutschland vom Gesetzgeber geforderten Strahlendosis-Minimierung im Gesunden. Ein Ersatz der bisherigen Röntgentherapie durch Protonentherapie verspricht eine Verringerung der heutigen Patientenverluste aufgrund unzureichender Therapiedosierung und -wirkung bei Röntgen. Behauptungen, die Dosierungsvorteile der Protonentherapie kämen bei manchen Tumorarten nicht zum Tragen beziehungsweise die höhere Kollateralbestrahlung bei Röntgen sei unschädlich, entbehren sowohl theoretischer Grundlagen wie klinischer Evidenz.

RPTC-Verfahrensauswahl.

Die PROHEALTH entschied sich beim RPTC-Projekt von vornherein für eine Anwendung des sogenannten Scanning-Verfahrens, bei dem ein hochpräziser Protonen-„Bleistiftstrahl“ elektronisch und dosiskontrolliert den Tumor abtastet, da hier im Gegensatz zu einer von anderen Bestrahlungszentren angewandten Schablonen-gestützten Scattering-Technik die Höchstdosis völlig innerhalb des Tumors verbleibt. Die PROHEALTH entschied sich gegen die Verwendung schwerer Ionenarten, z.B. Kohlenstoffatomen, da der hierfür höhere Aufwand derzeit noch nicht finanziell definierbar ist und eine Wirkungsüberlegenheit zu Protonen in der Theorie bestritten, klinisch zudem noch nicht nachgewiesen ist.

Auswahl der seinerzeitigen Firma Accel.

Die Errichtung des ersten großen, zur Bevölkerungsversorgung ausgelegten Protonentherapiecenters in Europa war aufgrund der schmalen Herstellerbasis eine pionierhafte Unternehmung. Seinerzeit hatte lediglich die Firma Accel eine Scanning-Protonenanlage angeboten, die nach den therapeutischen Leistungswerten Strahleindringtiefe, Strahlintensität, Strahlpräzision und Strahlsteuerbarkeit den wünschenswerten Idealwerten entspricht beziehungsweise die physikalischen Grenzen voll ausschöpft. Die Anlage erweist sich heute auch jüngsten Konkurrenzanlagen, z.B. in Houston und Jacksonville, als technisch überlegen. Es kann erwartet werden, dass sie sich optimal und langfristig bewähren wird. Die technische Entscheidung zugunsten Accels, getroffen von der PROHEALTH unter Mitarbeit des TÜV Süd, ist vom wissenschaftlich-technischen Projektergebnis bestätigt worden.

Akzeptanz der Firma Accel durch die kreditgebenden Banken.

Die kreditgebenden Banken Unicredit HypoVereinsbank München und WestLB AG haben 2001 im Rahmen der von der PROHEALTH vergüteten Finanzierungsmandatierung für dieses Projekt Auftragnehmer, so auch Accel, geprüft. Einwände gegen diese mittelständische Firma mit bis dahin gutem technischen Ruf wurden damals nicht erhoben. Der Accel-Angebotspreis von 40,5 Mio. € für das Protonentechnologiesystem erschien im Vergleich mit benchmarks von Konkurrenten plausibel. Als Accel die üblichen Sicherheiten finanziell nicht übernahm, wurde auf Vorschlag der unten genannten MWZ die angedachte Arbeitsgemeinschaft Accel / Generalunternehmer zugunsten einer Struktur Accel als Subunternehmer des Generalübernehmers M + W Zander Holding AG, seinerzeit der Jenoptik AG-Gruppe zugehörig, umgestellt und akzeptiert.

Entscheidend für die sich entwickelnde Projektverzögerung und -krise war aus heutiger Sicht, dass der überraschende weitere Geschäftsgang der Accel nicht laufend eingewertet wurde: Accel stand nun nur mehr in der Position eines Subunternehmers, war nicht mehr selbst Vertragspartner der PROHEALTH. Auch ging zu dieser Zeit ein Drittel der Accel-GmbH-Anteile aus den Händen der damaligen Alleininhaber Dr. Peiniger (Bereich Forschungsausrüstungen) und Dr. Klein (Bereich Protonentherapie) in das Eigentum gemeinsam der Sparkasse Köln-Bonn und der Kreissparkasse Köln über. Der PROHEALTH wurden aufgrund vorschriftswidriger Nichtpublikation und der geringen Transparenz der Generalübernehmerstruktur die Entwicklungen bei Accel nicht oder nur verspätet bekannt. Dennoch von der PROHEALTH ab Februar 2005 ausgesprochene Warnungen zum Geschäftsverlauf der Accel fanden zunächst nicht überall Gehör.

Geschäftsentwicklung von Accel während des Projektes.

Soweit publiziert, entwickelte sich die Bilanzsumme von Accel von 16 Mio. € zum Bilanzstichtag 2000 auf 53 Mio. € zum Bilanzstichtag 2005, erhaltene Vorauszahlungen wurden zuletzt mit 29 Mio. € passiviert, auf der Aktivseite „kompensiert“ durch unfertige Erzeugnisse und Leistungen, die sich mit zuletzt
37 Mio. € auf zwischen 58 und 80% der Bilanzsumme belaufen hatten. Die Zahl der Beschäftigten war von 89 auf über 250 angestiegen. Behauptete Arbeitsstunden sowie unfertige Leistungen für das Projekt RPTC ließen sich aus Sicht der PROHEALTH überdies nicht plausibilisieren.

Verzögerungen und Projektkrise.

Der Generalübernehmer versuchte bereits vier Monate nach Abschluss des Fixpreisvertrages ProHealth eine Preiserhöhung abzuringen, ebenso Terminverschiebungen. Augenscheinlich waren bei MWZ schnell Zweifel an der Substanz des Accel-Angebotes entstanden. Accel weigerte sich auch, den bereits von PROHEALTH und Accel unterzeichneten Vertrag der Arbeitsgemeinschaft (der mangels Sicherheitenstellungen seitens Accel nicht vervollständigt werden konnte) nun stattdessen als Subunternehmer mit dem Generalübernehmer (der eben diese Sicherheiten an Stelle von Accel leistete) in analoger Form zu vollziehen. Im Laufe der Projektbearbeitung bezahlte MWZ netto an Accel statt des von Accel genannten Preises von 40,5 Mio. € insgesamt 67,3 Mio. €, weitere zunächst 2,8 Mio. € hat Accel bislang vergeblich von MWZ einzuklagen versucht. Die Termine verschoben sich zusehends; obwohl Accel (in dem damals ohnehin schon zwei Jahre gegenüber den Terminen des Generalübernehmers verspäteten Projekt) im März 2006 eine Fertigstellung des ersten von fünf Therapieplätzen binnen zwei Wochen (!) gegenüber PROHEALTH und TÜV Süd ankündigte, war der zuständige geschäftsführende Accel-Gesellschafter gleichzeitig nicht willens, dem Generalübernehmer überhaupt noch verbindliche Fertigstellungstermine zu benennen.

Ausstieg des Generalübernehmers M + W Zander.

Die Firma MWZ, die damals an einen neuen Eigentümer überging, sah sich daher zu diesem Zeitpunkt, nachdem die ihr übertragenen Arbeiten abgeschlossen waren, zu einer Projektfortführung außer Stande. Sie hatte bereits insgesamt 10 Mio. € Konventionalstrafe für die eingetretenen Verzögerungen gezahlt. Sie war darauf vorbereitet, auf den vertraglich definierten Wandelungsfall mit Verzicht auf Resthonorare und einer Nichtfertigstellungsstrafe von bis zu 30 Mio. € einzugehen. Der Vorstandsvorsitzende des Verkäufers von MWZ, der Firma Jenoptik, die in Patronatshaftung stand, und der Aufsichtsratsvorsitzende der PROHEALTH verhandelten im April 2006, um jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, einen einvernehmlichen Projektabschluss nach erfolgreicher Fertigstellung aller Gewerke – mit Ausnahme der Tätigkeit des Subunternehmers Accel. Hierbei verzichtete MWZ auf 27,7 Mio. € Vergütungen aus den letzten, noch nicht fälligen Raten und leistete, bereits gezahlte Verzögerungskonventionalstrafen mit einberechnet, eine Abstandszahlung von 22,9 Mio. €. Diese Einigung stabilisierte die Finanzlage des RPTC den insgesamt 3-jährigen Projektverzögerungen zum Trotz. Sie beruhte letztlich auf der Wirksamkeit von Sicherungsklauseln gegenüber Leistungsstörungen bei der Erstellung. Sicherungsklauseln, die die PROHEALTH gemeinsam mit den Finanzpartnern in den Generalübernehmervertrag eingearbeitet hatte.

Die PROHEALTH musste nun das Projekt in einer Direktbeziehung mit Accel oder mit Drittfirmen vollenden. Zu diesem Zeitpunkt war die Anlage laut Herstellerangaben hardwaremäßig zu 99,9% installiert, die Software sollte implementiert sein, war aber offensichtlich noch nicht „debugged“. Ein behördlicher Abnahmetest des ersten der Therapieplätze mit simulierter Patientenbestrahlung hatte zwar im wesentlichen erfolgreich durchgeführt werden können, die Software hatte aber simulierte Störfälle nicht richtig gesichert. Auch war die betriebsnotwendige CE-Zertifizierung nicht vorhanden. Die Firma Accel stellte einseitig die Arbeiten ein, nahm sie nach einer Gerichtsvereinbarung wieder auf, um sie Ende Mai 2006 erneut einzustellen. Als Bedingung für ihre Weiterarbeit forderte sie zum einen eine monatliche Abschlagszahlung von 1 Mio. €, bei geforderten Paketpreisen für die Inbetriebnahme je nach momentanem Begehr zwischen 21,9 und 25,8 Mio. € gegenüber einem durch den TÜV Süd geschätzten reinen Restfertigstellungsbedarf von maximal 5,6 Mio. €. Zum anderen wurden Termingarantien insbesondere in belastbarer Form von Accel ausgeschlossen. Überdies forderte Accel als weitere Bedingung für die Restfertigstellung nunmehr langfristige, nach unserer Berechnung überteuerte Wartungsverträge ohne jede Verfügbarkeitsgarantie. Die PROHEALTH empfand insbesondere die Forderung nach diesen Wartungsverträgen als nötigend unter Ausnutzung einer Monopolstellung. Beim Abgang blockierte Accel die Anlage durch Einfügen unnötiger Passwörter. Auch scheint sie noch im Dezember 2006 rechtswidrig Subunternehmer aufgefordert zu haben, nicht für die Kundin PROHEALTH tätig zu werden.

Im Folgenden kam es zum mehrfachen Austausch von Einstweiligen Verfügungen, Zivilklagen sowie Strafanzeigen zwischen Accel einerseits, PROHEALTH und zum Teil auch MWZ andererseits, die mehrheitlich erst nach dem Aufkauf durch Varian zurückgenommen wurden.

Projektsanierungsaktionen ProHealth: 1. Eigeninbetriebnahme.

Weltweit entstehen bei allen Protonentherapiezentren Patienten-Wartelisten. Der behandelnde Arzt muss dementsprechend garantieren können, dass der trotz seiner progressiven tödlichen Erkrankung wartende Patient auch termingerecht behandelt werden kann. Mit den leistungsgarantiefreien Wartungsverträgen, wie sie Accel gefordert hatte, hätte diese Behandlungssicherheit nicht dargestellt werden können, mehr noch, weder die gezeigte Geschäftsethik noch die damals gestört erscheinende wirtschaftliche Stabilität von Accel hätten PROHEALTH eine exklusive Firmenbindung als klinische Betriebsbasis ermöglicht. Die PROHEALTH hat sich daher seither bemüht, eine gewisse Eigenwartungsquote zu erreichen. Dies geschieht jetzt in Abstimmung mit dem neuen Hersteller.

PROHEALTH hat eine Tochtergesellschaft PFM GmbH zu Wartungszwecken gegründet und wird Teilwartungen in Zukunft selbst durchführen. Die behördliche Betriebsgenehmigung, derzeit in Form der Probebetriebsgenehmigung, wurde von der PROHEALTH übernommen. Problem eigener, von der PFM getragener Inbetriebnahmeversuche war jedoch der zu hohe Zeitbedarf.

Projektsanierungsaktionen ProHealth: 2. Accel-Arbeitswiederaufnahme.

Die Haltung der Finanzpartner der PROHEALTH in Bezug auf die Möglichkeit einer Weiterarbeit mit Accel war zunächst uneinheitlich. So empfahl ein damals befasster Banksachbearbeiter dem Hauptaktionär noch im Oktober 2006, sowohl die PROHEALTH wie auch die Anteile an der Objektgesellschaft E.6 München GmbH zu veräußern, um hierdurch eine „Unverträglichkeit“ der PROHEALTH mit einem Gesellschafter der Accel aufzulösen. Die sich uns seinerzeit schon als schwierig darstellende wirtschaftliche Situation der Accel war, trotz zahlreicher deutlicher Indizien hierfür, offensichtlich nicht überall im Sinne des Mandatierungszieles bewertet worden.

Auf Druck vornehmlich der Banken entwickelte die PROHEALTH daher seit April 2006, ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Generalübernehmers, direkte Fertigstellungsvertrags-entwürfe. Diese wurden, durchaus in Richtung der Wünsche von Accel, von den Privatkapitalpartnern Hannover Leasing und der NRW.BANK weiterentwickelt und in mehreren Verhandlungsrunden Accel vorgeschlagen. Die Verträge enthielten großzügige Angebote einer Vorfinanzierung, enthielten Lösungsansätze für eine bilanzielle Klärung der Position unfertiger Leistungen bei Accel und erlaubten neue, spätere Termine.

Die Mediationsverhandlungen wurden auch unter Einschaltung hochrangiger Persönlichkeiten aus der Region NRW durchgeführt, sie blieben jedoch ohne Ergebnis. Stattdessen versuchte der seinerzeit im RPTC-Projekt federführendene Accel-Gesellschafter, wohl im Glauben an das Monopol, noch bis zuletzt sowohl überhöhte Fertigungskosten wie auch eine dauerhaft abhängig machende technische Wartungsexklusivität gegenüber PROHEALTH durchzusetzen.

Projektsanierungsaktionen ProHealth: 3. Drittfertigstellung durch IBA S.A.

Bereits im Sommer 2006 konnte ein Interesse an einer Drittfertigstellung der Protonentherapieanlage des RPTC durch die konkurrierende Fachfirma IBA S.A., Louvain-la -neuve, Belgien, geweckt werden. Allerdings stieß diese Kooperationsabsicht auf die Schwierigkeit, diese Firma vor einer befürchteten Behauptung der Firma Accel zu schützen, Diebstahl geistigen Eigentums an dieser ja technisch sehr fortschrittlichen Anlage zu unterstellen. Zwar besitzt Accel im Gegensatz zur PROHEALTH-Gruppe keine patentrechtlichen oder ähnliche Schutzrechte an der Anlage, allein, derartige Behauptungen hätten IBA am Markt behindern können, zumal diese Firma in den USA in einen damals noch nicht gewonnenen Prozess bezüglich der Nutzung geistigen Eigentums verwickelt war. Die juristische Klärung einer Drittfertigstellung durch IBA gegenüber eventuellen Angriffen von Accel dauerte bis zum Jahresende 2006, erst dann konnten unterzeichnungsfähige Verträge entwickelt werden.

Gleichzeitig wurde, unter Beteiligung und entsprechenden Angeboten der PROHEALTH, ein Erwerb der Firma Accel angedacht. Ein Verkauf wurde jedoch durch hohe Preisvorstellungen der damaligen Eigentümer blockiert, Preisvorstellungen, die das Vielfache der bei dem Varian-Ankauf mittlerweile realisierten Werte betragen hatten.

Die Drittfertigstellung durch IBA mit oder ohne Ankauf der Firma Accel war lange Zeit, bis zum Auftreten von Varian, das von der PROHEALTH angestrebte Sanierungsszenario. Die PROHEALTH geht heute noch davon aus, dass es, sobald sich realistische Wertvorstellungen bei den Accel-Anteilseignern durchgesetzt hätten, zum Zuge hätte kommen können.

Übernahme von Accel durch die Varian-Gruppe.

Varian Medical Systems Inc. generiert seinen Hauptumsatzanteil mit der Produktion kompletter (also Hard- und Software), konventioneller Röntgen-Bestrahlungsanlagen. Der Börsenwert der Firma beträgt knapp 7 Mrd. USD, der Jahresumsatz 1,6 Mrd. USD, die Zahl der Mitarbeiter 3.900, die Marktanteile bewegen sich um 70% in den USA für Röntgen-Bestrahlungsanlagen, auch in Europa weist Varian eine deutliche Marktpräsenz auf. Varian hat bereits 2000 in Vorausschau auf die Entwicklung der im Vergleich zu Röntgen überlegenen Protonentherapie Therapieplanungssoftware für diese Anlagen vorgestellt und dann auch für das RPTC angeboten, was bedauerlicherweise von Accel seinerzeit abgelehnt worden war. Aufgrund der Marktexplosion für Protonenanlagen in den USA und international traf man nun den strategischen Entschluss zum Engagement auch in die Hardware. Die logische Reihe dieser Entschlüsse zugunsten der Protonentherapie wurde durch die Entscheidung fortgesetzt, diese für Varian ingenieurtechnisch neuartige Technologie aufgrund der hohen aktuellen Nachfrage nicht selbst neu zu schaffen, sondern aufzukaufen. Von den übernehmbaren Firmen wählte man Accel aus, zum einen wohl wegen der im RPTC bereits technisch demonstrierten Überlegenheit dieser Anlage, zum anderen, meinen wir, aufgrund des bei Accel nicht mehr zu verbergenden Finanzbedarfs. Die von Varian publizierte Accel-Kaufsumme bis 23 Mio. € für Ankauf und Abbau von Accel-Verpflichtungen entspricht diesem Szenario.

Varian informierte uns, alles unternehmen zu wollen, um bei Accel eine professionelle, vertragstreue und sich in einem im Gesundheitswesen notwendigen ethischen Rahmen bewegende Geschäftsführung zu gewährleisten, die die technische Expertise bei Accel kompetent ergänzt.

Kooperation ProHealth und Varian-Gruppe für die klinische Inbetriebnahme.

Am 30.03.2007 haben die PROHEALTH AG und die Varian Deutschland GmbH ein Commissioning-Agreement abgeschlossen. Es regelt die Restfertigstellung / Inbetriebnahme schnellstmöglich des ersten Therapieplatzes, dann der Gesamtanlage unter voller Erfüllung aller Leistungsspezifikationen. Der Preis ist mit 10 Mio. € fixiert. Die zugesagten Termine gehen von einer Inbetriebnahme des ersten Therapieplatzes noch im ersten Halbjahr 2007, von einer wirtschaftlichen Betriebsbereitschaft der Anlage noch im zweiten Halbjahr 2007 aus. Der Vertrag ist von Varian Medical Systems Inc., Palo Alto, also der Muttergesellschaft, patroniert.

Wie einleitend mitgeteilt, haben die Arbeiten begonnen, parallel die Konzerneinbindung der Accel. Diese wirkt sich bereits in einer professionellen Arbeitseinteilung und höheren Produktivität aus. Varian muss als amerikanische Firma eine Food and Drug Administration (FDA) Zulassung für ihre Anlage erhalten, hierzu benötigt sie die Gesamtfunktion des RPTC. Bis ein – nach mindestens drei Jahren Bauzeit – neues Center erstellt werden kann, wird das RPTC auch als der weltweite klinische Demonstrator für die Varian-Anlagen eingesetzt werden.

Das RPTC hat mit dem Einstieg von Varian einen seriösen und professionellen Hersteller gefunden, dessen Interessen auf die Markteinführung von Top-Technologie-Protonenanlagen im großen Stil gerichtet sind. Die Zukunft des RPTC, der PROHEALTH und die Zukunft der Protonentherapie sind damit auf eine stabile industrielle Basis gegründet. Das eingefrorene Kölner Projekt der PROHEALTH kann wieder aufgenommen werden.

Es ist keineswegs so, dass die Geschäftsführung der PROHEALTH von vornherein auf diesen Übergang zu Varian hingearbeitet hätte, so wünschenswert er auch rückblickend erscheinen mag. Nur: Unvermeidbare – und vermeidbare – Projektverzögerungen haben dazu beigetragen, krebskranke Menschen einer Überlebenschance zu berauben. Und dies wird sich nicht fortsetzen.

 



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